Die Grundsteuer wird auf neue Füße gestellt: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 tritt zum 1. Januar die neue Rechtslage zur Grundsteuer in Kraft. Über die rechtliche Situation, die aktuelle Planung für Lüdenscheid und die zu erwartenden Änderungen informierte die SPD am 23. November bei einem politischen Frühschoppen in der Gaststätte Dahlmann. Im vollen Kneipenraum referierte der für den Bundestag nominierte finanzpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion Thomas Kruber gemeinsam mit dem Lüdenscheider Kämmerer Sven Haarhaus. Das Ergebnis für Lüdenscheider Grundbesitzer: Für jeden könnte es anders ausgehen. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke hat sich seit 1964 erheblich geändert. Mit der Aufteilung auf zwei verschiedene Hebesätze planen Politik und Verwaltung Eigentümerinnen und Eigentümer die größtmögliche Gerechtigkeit bei der Neubewertung der Grundstücke walten zu lassen.