Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine neue Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese jeweils im öffentlichen Teil der Sitzungen dem Bau- und Verkehrsausschuss am 9. November 2022 zur Beratung und dem Rat am 12. Dezember 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die bestehende Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass branchenspezifische Unterschiede gemacht werden, wie es bereits in anderen Städten der Fall ist.

Begründung:

Die StellplatzVO NRW ist bereits verkündet worden und tritt zum 01.07.2022 in Kraft. Städte wie z.B. lserlohn haben ihre Satzung bereits konkretisiert und eigene Regelungen getroffen. Die Stadtverwaltung sollte diese Satzung als Beispiel für die eigene nehmen. So wird es Einzelhändlern und Gastronomen vereinfacht, neue Flächen für sich nutzbar zu machen und neue Läden zu eröffnen.