Anfrage zu den Kita-Beiträgen

Kindertagesstätten sind in ein Ort der Bildung. Den Stellenwert der KiTas als Bildungseinrichtung begreifend hat die Landesregierung 2011 das letzte KiTa-Jahr beitragsfrei gestellt. Mittlerweile ist auch ein zweites Jahr beitragsfrei. Die SPD-Landtagsfraktion hatte 2018 die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge ab dem Kita-Jahr 2019/20 gefordert und im aktuellen Zukunftsprogramm der SPD zur Bundestagswahl werden gute und beitragsfreie Kitas explizit als Ziel benannt. Der Besuch einer Kita ist Teil der frühkindlichen Bildung und in seinen positiven Auswirkungen auf kognitive und soziale Bildungsprozesse nicht hoch genug einzuschätzen. Gleichwohl bedeutet das nicht, dass Elternbeiträge für diese Leistung erhoben werden müssen. Grundsätzlich sollte überall gelten: Bildung muss kostenfrei sein, von der KiTa bis zur Hochschule.

Familien mit einem Jahreseinkommen höher als 25.000 € müssen bisher Elternbeiträge entrichten. Für viele Familien stellen die Elternbeiträge eine große finanzielle Belastung dar. Das war und ist allen Fraktionen im Rat der Stadt Lüdenscheid klar. Klar ist auch: Vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung konnte bisher nicht auf die Elternbeiträge verzichtet werden. Was nicht klar ist: Wie hoch sind die gezahlten Beiträge tatsächlich und welche Aufwendungen für die Erhebung (Personal, Räume usw.) stehen den Beiträgen gegenüber?

2022 läuft das HSK aus. Zum Ende des HSK muss die Frage aufgeworfen werden, ob eine Erhebung von Elternbeiträgen nach dem HSK-Zeitraum noch nötig ist.

Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist das Aufkommen der KiTa-, Tagespflege- und OGS-Beiträge in Lüdenscheid? Wie hoch ist das Aufkommen der Beiträge in den verschiedenen Stufen?

2. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand der Verwaltung für die Beitragsbemessung und Erhebung? (Personalkosten, räumliche und sachliche Ausstattung)

3. Über welchen Zeitraum nach Ende des Haushaltssicherungskonzeptes 2022 ist ein vollständiger Abbau der KiTa-, Tagespflege- und OGS-Beiträge in Lüdenscheid aus Sicht der Verwaltung im Haushalt darstellbar?